1. Angaben zum Dienstleister: Hévíz Holiday House, Philipp Andreas Heisig Privatperson Sitz: 8380 Hévíz, Szent András u. 8.
2. Allgemeine Regeln
2.1. Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" regeln die Nutzung der Unterkunft des Dienstleisters und seiner Dienstleistungen.
2.2. Besondere, individuelle Geschäftsbedingungen sind nicht Teil der veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, schließen jedoch den Abschluss separater Vereinbarungen mit Reisebüros und Veranstaltern nicht aus, manchmal mit unterschiedlichen Bedingungen, abhängig von der Art des Geschäfts.
3. Vertragspartei
3.1. Alle vom Dienstleister erbrachten Leistungen werden vom Gast auf eigenes Risiko genutzt.
3.2. Wenn die Bestellung für die Dienstleistungen direkt vom Gast an den Dienstleister übergeben wird, ist der Gast die Vertragspartei. Der Dienstleister und der Gast werden gemeinsam Vertragsparteien (im Folgenden: Parteien), wenn die Bedingungen erfüllt sind.
3.3. Wenn die Bestellung für die Dienstleistungen von einem Dritten (im Folgenden als Vermittler bezeichnet) im Namen des Gastes an den Dienstleister übergeben wird, sind die Bedingungen für die Zusammenarbeit durch den zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler geschlossenen Vertrag geregelt. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Dritte den Gast rechtmäßig vertritt.
3.4 Angesichts der Gesundheitsrisiken der Aktivität kann der Dienstanbieter die Dienste nur bereitstellen, wenn der Gast dem Dienstanbieter seinen Namen und seine Adresse vor der Nutzung des Dienstes mitteilt.
4. Vertragsschluss, Buchungsart, Änderung, Mitteilungspflicht
4.1. Auf Anfrage des Gastes nach einem mündlich oder schriftlich gesendeten Angebot sendet der Dienstleister ein Angebot. Wenn innerhalb von 48 Stunden nach Absendung des Angebots keine bestimmte Bestellung eingeht, wird die Kündigung des Angebots durch den Dienstanbieter beendet.
4.2. Der Vertrag wird mit der schriftlichen Bestätigung der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung des Gastes durch den Dienstleister geschlossen und gilt somit als schriftlich abgeschlossener Vertrag. Eine mündliche Reservierung, Vereinbarung, Änderung oder mündliche Bestätigung durch den Dienstleister hat keinen vertraglichen Wert.
4.3. Der Vertrag über die Nutzung des Beherbergungsdienstes gilt für einen bestimmten Zeitraum.
4.3.1. Wenn der Gast das Zimmer vor Ablauf der angegebenen Frist endgültig verlässt, hat der Dienstleister Anspruch auf die volle Gegenleistung für die im Vertrag festgelegte Leistung. Der Dienstleister ist berechtigt, das vor dem Ablaufdatum frei gewordene Zimmer weiterzuverkaufen.
4.3.2. Die vorherige Zustimmung des Dienstleisters ist erforderlich, um die Nutzung des vom Gast initiierten Unterkunftsdienstes zu erweitern. In diesem Fall kann der Dienstleister die Erstattung der Gebühr für die bereits erbrachte Dienstleistung festlegen.
4.4. Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrags erfordern eine schriftliche Vereinbarung, die von den Vertragsparteien unterzeichnet wurde.
5. Vorauszahlung, Stornierungsbedingungen
5.1. Der Vertragspartner (Gast) ist nicht zur Vorauszahlung verpflichtet.
5.2. Stornierungsbedingungen, Strafgebühr (Trauergeld) - 7 Tage vor Anreise, Stornierung ohne Vertragsstrafe - bei Stornierung 6-3 Tage vor Anreise werden 50% der Anzahlung gutgeschrieben - 2 Tage vor Anreise oder bei Nichterscheinen der Anzahlung vollständig wird gutgeschrieben
5.3. Bei Buchung der Produkte des Dienstleisters unter besonderen Bedingungen, bei Gruppenreisen oder Veranstaltungen weichen die im Einzelvertrag festgelegten Bedingungen von den oben genannten ab.
6. Preise
6.1. Aktuelle Preise der Unterkunft auf der Website der Unterkunft (www.hevizholidayhouse.com).
6.2. Dem Dienstleister steht es frei, die angekündigten Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
6.3. Die Preise enthalten keine Kurtaxe (IFA). Die Höhe der Kurtaxe wird von der Gemeinde Heviz festgelegt und muss zusätzlich zur Unterkunftsgebühr extra bezahlt werden.
6.4. Aktuelle Rabatte, Sonderangebote und andere Angebote erhalten Sie unter hevizholidayhouse@gmail.com.
7. Familienrabatte
7.1. Kinder bis 3 Jahre übernachten kostenlos.
8. Zahlungsmethode, Garantie Einzelne Gäste:
8.1. Der Dienstleister beansprucht die Gegenleistung für die der Vertragspartei am Tag der Ankunft beim Check-in erbrachten Leistungen.
8.2. Das Konto der Vertragspartei kann in HUF - EUR abgerechnet werden und / oder a) der Dienstleister akzeptiert bargeldsparende Zahlungsinstrumente, OTP SZÉP-Karte, Paypal, Revolute, Banküberweisung Reisebüros: Der mit dem Dienstleister geschlossene Vertrag enthält die einzelnen Zahlungsbedingungen
9. Methode und Bedingungen für die Nutzung des Dienstes
9.1. Der Gast kann das Apartment oder Zimmer am Anreisetag ab 16:00 Uhr buchen (Check-in) und am letzten Tag des Aufenthalts bis 10:00 Uhr auschecken (Check-out), wenn möglich bis 11:00 Uhr morgens.
9.2. Wenn der Gast das Zimmer am Anreisetag vor 09:00 Uhr beziehen möchte, wird der Preis der vorherigen Nacht berechnet.
9.3. Nach 11:00 Uhr berechnen wir eine Zimmerverlängerungsgebühr (nach vorheriger Absprache) in Höhe von 15.000 HUF / Zimmer. Durch Zahlung dieser Gebühr können Sie bis 18:00 Uhr am selben Tag im Zimmer bleiben (später Check-out). Es ist auch möglich, früh anzureisen (nach vorheriger Absprache) (HUF 15.000 / Zimmer) und gegen Zahlung dieser Gebühr ist es möglich, ab 09:00 Uhr am selben Tag im Zimmer zu bleiben.
10. Haustiere
10.1. Haustiere können NUR NACH VORAUSZAHLUNG zu den Unterkünften des Dienstleisters gebracht werden.
10.2. Die Ankunft des Haustieres im Apartment muss vom Gast zum Zeitpunkt der Buchung angekündigt werden. Wenn der Gast dies nicht im Voraus angibt, berechnet der Dienstleister dem Gast den zusätzlichen Haustierzuschlag.
10.3. Der Gast ist voll verantwortlich für den durch das Haustier verursachten Schaden, er zahlt die Gebühr für jede zusätzliche Reinigung vor Ort, die Höhe der Entschädigung gilt gemäß Punkt 16.
11. Verweigerung der Vertragserfüllung, Beendigung der Dienstverpflichtung
11.1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern, wenn: a) Der Gast nutzt die zur Verfügung gestellte Wohnung oder Einrichtung nicht für den vorgesehenen Zweck b) Der Gast verhält sich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen unzulässig, unhöflich, bedrohlich, missbräuchlich oder auf andere Weise inakzeptabel gegenüber der Sicherheit und Ordnung der Unterkunft, seiner Mitarbeiter c) Der Gast leidet an einer Infektionskrankheit. d) Die Vertragspartei kommt ihrer Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag nicht bis zum angegebenen Datum nach
11.2. Wird der Vertrag zwischen den Parteien aus Gründen höherer Gewalt nicht ausgeführt, endet der Vertrag.
12. Krankheit und Tod des Gastes
12.1. Wenn der Gast während der Nutzung des Beherbergungsdienstes krank wird und nicht in seinem eigenen Interesse handeln kann, bietet der Dienstleister medizinische Hilfe an.
12.2. Im Falle einer Krankheit / eines Todes des Gastes fordert der Dienstleister von den Angehörigen, Erben oder Kontozahlern des Patienten / Verstorbenen eine Kostenentschädigung; die möglichen medizinischen und verfahrenstechnischen Kosten, die Gegenleistung für die vor dem Tod in Anspruch genommenen Leistungen und etwaige Schäden an der Ausrüstung im Zusammenhang mit der Krankheit / dem Tod.
13. Rechte der Vertragspartei
13.1. Gemäß der Vereinbarung hat der Gast Anspruch auf die beabsichtigte Nutzung der bestellten Wohnung und der Einrichtungen der Unterkunft, die zum Standardangebot gehören und keinen besonderen Bedingungen unterliegen.
13.2. Der Gast kann eine Beschwerde über die Erbringung der vom Dienstleister während des Aufenthalts in der Unterkunft erbrachten Dienstleistungen einreichen.
13.3. Das Beschwerderecht des Gastes erlischt nach seiner Abreise aus der Unterkunft.
14. Pflichten der Vertragspartei
14.1. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die im Vertrag bestellten Leistungen bis zu dem im Vertrag festgelegten Datum und in der im Vertrag festgelegten Weise zu bezahlen.
14.2. Der Gast stellt sicher, dass das unter seiner Verantwortung stehende Kind unter 14 Jahren nur unter Aufsicht eines Erwachsenen im Hotel des Dienstleisters bleibt.
15. Haftung des Vertragspartners für Schäden Der Gast ist für alle Schäden und Unannehmlichkeiten verantwortlich, die dem Dienstleister oder einem Dritten aufgrund des Verschuldens des Gastes oder seines Begleiters oder anderer unter seiner Verantwortung stehender Personen entstehen. Der Gast ist für die Zahlung des dem Dienstleister verursachten Schadens verantwortlich (z. B. zusätzliche Reinigung: ab einem Bruttopreis von 15.000 HUF). Diese Haftung besteht auch, wenn der Verletzte die Reparatur des Schadens direkt beim Dienstleister anfordert.
16. Rechte des Dienstleisters Wenn der Gast die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr für die strafbaren oder bestellten, aber nicht im Vertrag verwendeten Dienstleistungen nicht erfüllt, hat der Dienstleister Anspruch auf ein Pfandrecht an dem persönlichen Eigentum, das er zur Sicherung seiner Ansprüche mit ins Hotel genommen hat.
17. Verpflichtung des Dienstleisters Der Dienstleister ist verpflichtet: a) die auf der Grundlage des Vertrags bestellte Unterkunft und andere Dienstleistungen gemäß den geltenden Vorschriften und Servicestandards zu erbringen (b) die Beschwerde des Gastes untersuchen und die notwendigen Schritte zur Lösung des Problems unternehmen
18. Haftung des Dienstleisters für Schäden
18.1. Der Dienstleister haftet für alle Schäden, die dem Gast aufgrund eines Verschuldens des Dienstleisters oder seiner Mitarbeiter in seinen Einrichtungen entstanden sind.
18.1.1. Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schäden, die aufgrund eines unvermeidbaren Grundes außerhalb der Mitarbeiter und Gäste des Dienstleisters entstanden sind oder vom Gast selbst verursacht wurden.
18.1.2. Der Dienstleister kann Orte in der Wohnung bestimmen, die der Gast nicht betreten kann. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die an solchen Orten auftreten können.
18.1.3. Der Gast muss den Schaden sofort an der Wohnung melden und der Wohnung alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um die Umstände des Schadens zu klären oder einen Polizeibericht / ein Polizeiverfahren aufzuzeichnen.
18.2. Für Wertsachen, Wertpapiere und Bargeld usw. Der Dienstleister ist nicht verantwortlich.
18.2.1. Der Dienstleister ist nicht verantwortlich für persönliche Gegenstände, die in den öffentlichen Räumen oder Suiten (Apartments) des Dienstleisters zurückgelassen werden.
18.2.2. Der Dienstleister haftet nicht für die im Fahrzeug auf dem Parkplatz des Dienstleisters im Fahrzeug zurückgelassenen Wertsachen, und der Dienstleister untersucht das Auftreten von Schäden, die an den Parkfahrzeugen verursacht wurden.
19. Vertraulichkeit Der Dienstleister ist verpflichtet, seine vertragliche Verpflichtung gemäß Gesetz LXIII von 1992 über den Schutz personenbezogener Daten und die Offenlegung von Daten von öffentlichem Interesse zu erfüllen. Handeln Sie in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz - und wenn die Vertragspartei den Dienstleister darauf aufmerksam gemacht hat - gemäß den einschlägigen internen Vorschriften der Vertragspartei.
20. Höhere Gewalt Ein Grund oder Umstand (z. B. Krieg, Feuer, Überschwemmung, Wetter, Stromausfall, Streik), der außerhalb der Kontrolle einer Partei liegt (höhere Gewalt), entbindet jede Partei bis zu diesem Zeitpunkt oder Umstand von ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag Dort. Die Vertragsparteien verpflichten sich, nach besten Kräften die Möglichkeit des Auftretens dieser Ursachen und Umstände zu minimieren und die dadurch verursachten Schäden oder Verzögerungen so schnell wie möglich zu beheben.
21. Recht im Rechtsverhältnis der Parteien, Gericht Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und der Vertragspartei gelten die Bestimmungen des ungarischen Zivilgesetzbuches